KOSTEN

 
Kosten betriebswirtschaftlicher Gutachten für die Justiz
 

Das Honorar unserer Sachverständigenleistungen richtet sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
 
Kosten unserer Dienstleistungen für Unternehmen
 

Die Kosten unserer Dienstleistungen für Unternehmen hängen vom Beratungsumfang und der Aufgabenstellung ab. Für kleine und mittelständische Unternehmen werden unter bestimmten Voraussetzungen Landes- und Bundeszuschüsse für die Unternehmensberatung gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Zuschüsse können von Ihnen in Zusammenarbeit mit uns bei den zuständigen Stellen beantragt werden.
 
Eine Schätzung der Kosten
 
und der voraussichtlichen Dauer für die Erstellung unserer Gutachten bzw. den Umfang der Beratungsleistungen geben wir im Vorfeld ab. Dadurch schaffen wir Transparenz und Planungssicherheit für unsere Auftraggeber.